GratisCARD® by Dynamica® e.K. als Produktserie der Dynamica® e.K.
Inhaber: Harald Rose · Lortzingstraße 2 · 49074 Osnabrück
Der Vertrieb der oben genannten Karten ist ausschließlich für den gewerblichen Bedarf bestimmt. Die Firma Dynamica beliefert ausschließlich gewerbliche Kunden und behält sich das Recht vor, auf Anfragen von Endverbrauchern nicht zu reagieren. Alle hier angegebenen Preise verstehen sich somit exklusive Mehrwertsteuer. Erfolgt die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird zusätzlich die jeweils aktuelle Umsatzsteuer zzgl. berechnet. Angebot und Irrtum bleiben vorbehalten. Es gelten ausnahmslos die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dynamica.
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Dynamica im Zusammenhang mit dem Vertrieb der GratisCARD® erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
1.2. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird widersprochen.
2. Angebote, Vertragsschluss
2.1. Die Angebote von Dynamica sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen von Dynamica bedürfen zur Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch Dynamica.
2.2. Ein auf die Lieferung von GratisCARD® gerichteter Auftrag kommt nicht zustande bzw. wird ungültig, wenn der nachgeschaltete Dienstanbieter (Druckerei) insoweit nicht leistungsbereit bzw. nicht leistungsfähig ist und Dynamica dies dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages mitteilt.
3. Leistungszeit
3.1. Bei von Dynamica angegebenen Lieferzeiten handelt es sich um Ca.-Fristen.
3.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Dynamica die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, nach Absendung durch Dynamica eingetretene Verzögerungen bei der Beförderung der Ware zum Auftraggeber, fehlende Leistungsbereitschaft bzw. fehlende Leistungsfähigkeit der nachgeschalteten Dienstanbieter (Druckerei) etc.-, hat Dynamica auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Dynamica, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, sofern Dynamica die Behinderung und deren voraussichtliche Dauer dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt hat.
3.3. Wenn die Behinderung länger als einen Monat dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Dynamica von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten, sofern es Dynamica nicht versäumt hat, dem Auftraggeber die Behinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen.
3.4. Sofern Dynamica die Nichteinhaltung verbindlicher Fristen und Termine zu vertreten hat und der Auftraggeber einem ihm erwachsenen Schaden nachweist, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1%, insgesamt jedoch höchstens 10 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung bzw. Leistung. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit von Dynamica.
3.5. Dynamica ist zur Teillieferung und Teilleistung berechtigt.
4. Gefahrübergang, Abnahme
4.1. Die Versendung der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Dynamica ist berechtigt, Lieferungen auf Kosten des Auftraggebers versichern zu lassen.
4.2. Der Auftraggeber hat die Anlieferung der Ware auf dem Lieferschein durch Unterschrift zu bestätigen. Er ist verpflichtet, Verpackung und Ware ohne schuldhaftes Zögern nach Erhalt zu kontrollieren. Stellt er Beschädigungen fest, kann er die Annahme verweigern. Nimmt er eine beschädigte Sendung an, hat er die Art und den Umfang der Beschädigung bzw. einen vollständigen oder teilweisen Verlust der Ware durch den Anlieferer schriftlich bestätigen zu lassen und Dynamica hiervon bzw. von dem Verlust unverzüglich schriftlich zu unterrichten; geschieht dies nicht, kann sich der Auftraggeber gegenüber Dynamica nicht darauf berufen, die Lieferung sei unvollständig bzw. die Ware sei in Folge einer beim Transport erfolgten Beschädigung mangelhaft gewesen.
5. Annullierungskosten
Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann
Dynamica, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden
geltend zu machen, 20% des Netto-Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung entstandenen Kosten und an entgangenem Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
6. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
6.1. Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel bzw. eine Falschlieferung Dynamica unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher nicht offensichtlicher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nachgeholt werden; geschieht dies nicht, gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
6.2. Dynamica kann berechtigten Mängelrügen durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung abhelfen. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie mindestens zweimal fehl oder wird sie von Dynamica verweigert, ist der Auftraggeber berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
6.3. Sonstige Ansprüche des Auftraggebers wegen mangelhafter Ware und Leistungen sind ausgeschlossen. Ansprüche des Auftraggebers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt.
6.4. Dynamica haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Erfüllung etwaiger sonstiger Forderung, die Dynamica gegen den Auftraggeber zustehen, Eigentum von Dynamica. Erst nach Zahlung der Karten ist der Auftraggeber berechtigt, die Karten in Umlauf zu bringen. Geschieht dies zuvor, haftet der Auftraggeber Dynamica für alle z.B. aus den Einlösungen entstehenden Schäden.
8. Zahlung, Verzug des Auftraggebers
8.1. "Versand per Nachnahme" bedeutet Bar-Nachnahme.
8.2. Gerät der Auftraggeber in Verzug so ist Dynamica berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt Dynamica vorbehalten.
8.3. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, hat der Auftraggeber den Kaufpreis für die von ihm bestellten Waren vor Lieferung zu bezahlen. Der Kaufpreis wird fällig, sobald dem Auftraggeber eine Zahlungsaufforderung von Dynamica zugeht. Dynamica ist berechtigt, die vom Auftraggeber bestellten Waren bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung zurückzubehalten.
9. Eigentum, Rechtsverletzungen
9.1. Die vom Auftraggeber zur Herstellung von Werbemitteln zur Verfügung gestellten Sachen, insbesondere Filme, Klischees, Lithographien, Druckplatten etc. sind von Dynamica nur dann an den Auftraggeber zurückzugeben, wenn dieser die Rückgabe innerhalb einer Frist von einem Monat von Dynamica schriftlich verlangt; die Frist beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Auftraggeber.
9.2. Hinsichtlich der Veränderung oder Beschädigung der vorgenannten Sachen aus produktionstechnischen Gründen steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch gegen Dynamica nicht zu.
9.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bei der Gestaltung von Werbemitteln berührten Rechte Dritter abzugelten. Er stellt Dynamica von allen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund der auch nur angeblichen Verletzung von Urheberrechten, sonstigen immateriellen Rechten oder wettbewerbsrechtlichen Vorschriften gegen Dynamica erheben. Der Auftraggeber versichert bei Übergabe der Druckvorlagen gegenüber Dynamica, dass er zur Verwendung dieser allein berechtigt ist.
9.4. Dynamica behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und fertige Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere vom Kunden mit Werbeaufdruck bestellte GratisCARD® in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen bzw. diese in der Presse oder in Werbeschriften von Dynamica zu veröffentlichen, sofern der Auftraggeber einer Nennung als Referenzkunde bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Zwischenhändler, so hat dieser seine Endkunden unter Hinweis auf die vorstehenden Bestimmungen darauf hinzuweisen, daß die mit dem Werbeaufdruck des Endkunden versehenen Entwürfe und fertigen Objekte gegebenenfalls zu den oben genannten Zwecken verwendet werden können, sofern der Endkunde selbst bzw. der Zwischenhändler einer Nennung als Referenzkunde bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
10. Vereinbarungen mit Gastronomie-Kooperationspartnern
10.1. Dynamica hat mit Gastronomen Kooperationsverträge zwecks Annahme und Einlösung der jeweiligen GratisCARD® geschlossen. Eine Liste aller dem System angeschlossenen Gastronomen findet sich auf der Internetseite - www.gratiscard.info-.
10.2. Jeder teilnehmende Gastronom hat sich gegenüber Dynamica verpflichtet, bei Vorlage, pro Tag und Person, mindestens 1 GratisCARD® anzunehmen und einzulösen. Der Gastronom ist allerdings zur Annahme nur verpflichtet, wenn die jeweilige Karte(n) vor der Bestellung vorgelegt wird. Dies dient dem reibungslosen Kassier- bzw. Bonierablauf durch elektronische Abrechnungs-Systeme.
10.3. Barauszahlungen der jeweiligen GratisCARD® sind nicht möglich, ebenso eventuell anfallende Guthaben-Differenzen zum Rechnungsbetrag.
10.4. Die jeweiligen Karten haben bei Lieferung mindestens eine Gültigkeit von 9 Monaten. Das jeweilige Ablaufdatum ist auf den Karten eindeutig zu ersehen. Bei durch Zeitablauf eingereichter Karten (Überschreiten des Gültigkeitsdatums) bei Dynamica ist Dynamica nicht mehr zur Vergütung gegenüber dem Gastronomie-Partner verpflichtet.
10.5. Der Herausgeber der GratisCARD® (Dynamica) übernimmt keine Haftung, wenn
eine der Karten von einem Lokal nicht eingelöst oder angenommen wird. Dies gilt insbesondere bei Insolvenz, Geschäftsauflösung oder Besitzerwechsel etc. Dynamica empfiehlt in diesem Fall die Karte(n) in einem anderen teilnehmenden Lokal einzulösen. Jeder teilnehmende Gastronomiepartner hat sich gegenüber Dynamica
verpflichtet, alle ihm von Dritten vorgelegten Karten anzunehmen und diesen
gegenüber die auf der jeweiligen Karte versprochene Leistung zu erbringen.
Hierbei handelt es sich um einen Vertrag zugunsten Dritter. Soweit ein Gastronom im Einzelfall die Annahme einer Karte in ungerechtfertiger Weise verwehrt, kann der Inhaber der Karte(n) direkt Ansprüche gegen das teilnehmende Lokal geltend machen.
11. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
11.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dieses geht aus den Bestimmungen des Einheitlichen Internationalen Kaufrechts hervor.
11.2. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Osnabrück/Deutschland als vereinbart.
11.3. Die Parteien werden ihre Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweiligen anderen Partei an Dritte abtreten, insoweit gilt § 399 2. Halbsatz BGB als vereinbart; § 354 a HGB bleibt hiervon jedoch unberührt.
11.4. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Dynamica® anerkannt worden sind.
11.5. Sollte eine Bestimmung der vorgenannten Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Osnabrück, Stand: Dezember 2006