Bitte beachten Sie folgene Regelungen/Teilnahmebedingungen:
Eine GratisTrinkenCARD® oder GratisEssenCARD® berechtigt Sie in allen teilnehmenden Gastronomiebetrieben, die bei GratisTrinkenCARD® Mitglied sind, Getränke im Wert von Euro 5,- (fünf) und bei Gastronomiebetrieben, die bei GratisEssenCARD® Mitglied sind, Speisen und Getränke im Wert von Euro 25,- (fünfundzwanzig) zu verzehren. Eine Liste aller teilnehmenden Gastronomiebetriebe finden Sie auf dieser Internetseite. Eine GratisTrinkenCARD® bzw. eine GratisEssenCARD® ist dem teilnehmenden Lokal grundsätzlich vor der Bestellung vorzulegen. Dies dient dem reibungslosen Kassier- bzw. Bonierablauf durch elektronische Abrechnungssysteme. Der/die Gastronom/in ist ansonsten nicht verpflichtet, eine GratisTrinkenCARD® oder GratisEssenCARD® an diesem Tag anzunehmen.
Der teilnehmende Gastronomiepartner ist nicht verpflichtet, mehr als eine GratisTrinkenCARD® oder GratisEssenCARD® pro Tag und Person einzuläsen. Barauszahlungen der GratisTrinkenCARD® und der GratisEssenCARD® sind nicht möglich, ebenso eventuelle Guthaben-Differenzen zum Rechnungsbetrag.
Alle teilnehmenden Gastronomiebetriebe haben sich gegenüber dem Herausgeber (Firma Dynamica® e.K., Inhaber: Harald Rose) verpflichtet, die GratisTrinkenCARD®s und die GratisEssenCARD®s zu den angegebenen Bedingugen einzulösen.
Der Herausgeber der GratsTrinkenCARD®s und der GratisEssenCARD®s (Firma Dynamica® e.K., Inhaber: Harald Rose) übernimmt keine Haftung, wenn eine GratsTrinkenCARD® oder GratisEssenCARD® von einem Lokal nicht eingelöst oder angenommen wird. Dies gilt insbesondere bei Insolvenz, Geschäftsauflösung oder Besitzerwechsel, etc.